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Ärztliche Verordnung - Kassenleistung

Eine ärztliche Verordnung (meist von Fachärzt:innen für Orthopädie) wird benötigt, wenn Sie wünschen, dass ein Teil der Kosten für Ihre Versorgung von der Krankenkasse übernommen wird. Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen! Bitte bringen Sie den Verordnungsschein zu Ihrem Termin mit. Ob Verordnungen bewilligungspflichtig sind, klären wir direkt vor Ort.

Mit welcher Krankenkasse arbeiten Sie zusammen?

Wir haben Verträge mit allen österreichischen Sozialversicherungsträgern und verrechnen auch direkt mit den Krankenkassen. 

 Erstes Mal orthopädische Schuhe? 

Sie vereinbaren einen Termin bei uns und bringen Ihren Verordnungsschein (ausgestellt vom Facharzt/Fachärztin) mit. Unser Meister führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch, bei dem Sie Ihre Beschwerden und Wünsche schildern. Wir machen einen Fußabdruck, Fotos von Ihren Füßen, erstellen einen Kostenvoranschlag und reichen alle notwendigen Unterlagen für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald Ihre orthopädischen Schuhe bewilligt wurden, vereinbaren wir einen neuen Termin zum Maßnehmen, Füße gipsen und zur Auswahl von Modell, Farbe, Leder etc.. Gerne nehmen Sie ein Foto Ihres Lieblingsmodells mit! Daraufhin fertigt unser Meister Ihre Probeschuhe, welche Sie bei einem weiteren Termin probieren, um festzustellen, ob etwaige Änderungen notwendig sind. Danach werden Ihre orthopädischen Schuhe fertiggestellt und Sie können sie bei einem weiteren Termin anprobieren und abholen.

 Sie haben bereits orthopädische Schuhe und benötigen ein neues Paar? 

Wenn Sie bereits orthopädische Schuhe erhalten haben, ist eine erneute Bewilligung durch Ihre Krankenkasse nicht notwenig (Ausnahme KFA, SVS, BVAEB), insofern keine massiven Veränderungen der Füße seit Ihrer letzten Versorgung stattfanden. Sie vereinbaren einen Termin und bringen Ihren Verordnungsschein mit. Unser Meister führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch, nimmt Maß und gipst Ihre Füße (nur bei Neukunden, ansonsten sind Ihre Leisten bereits bei uns hinterlegt). Daraufhin werden die Probeschuhe gefertigt, welche anprobiert werden müssen, bevor wir zum letzten Fertigungsschritt übergehen. Nach Fertigstellung Ihrer orthopädischen Schuhe, können Sie diese zu unseren Öffnungszeiten abholen.

 Wie lange dauert die Produktion von orthopädischen Schuhen? 

Ihre orthopädischen Schuhe erhalten Sie bei uns in ca. 2 Monaten. Ihre Schuhe werden durch präzise Handarbeit individuell an Ihre Bedürfnisse und Wünsche angepasst.

Sie benötigen Einlagen? 

Wir fertigen orthopädische Einlagen, Sporteinlagen für jede Sportart, Kindereinlagen sowie Diabetikereinlagen. Die Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für Ihre Einlagen (ausgenommen Sporteinlagen). Hierfür benötigen Sie einen Verordnungsschein, welcher entweder von Ihrem praktischen Arzt oder Fachärzt:innen ausgestellt werden kann. Jede Einlage wird nach den individuellen Bedürfnissen Ihres Fußes gefertigt. Die Einlagen sind in ca. 2 Wochen nach Bestellung abholbereit.

 Sie benötigen eine Schuhzurichtung? 

Bei Schuhzurichtungen übernimmt die Krankenkasse in der Regel den gesamten Kostenanteil. Sie bringen Ihre Konfektionsschuhe, an denen Sie eine Änderung wünschen mit, und wir adaptieren und passen Ihre Schuhe den gewünschten medizinischen Vorgaben an. Im Normalfall dauert die Anfertigung ca. 2 Arbeitswochen.