Gebrauchsanleitung - Einlagen

Sie haben von Orthostep ein für Sie individuell hergestelltes Paar orthopädischer Einlagen erhalten. Ihre Einlagen wurden nach Ihren individuellen medizinischen Anforderungen angefertigt und entsprechen somit den Standards eines orthopädischen Hilfsmittels im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) sowie der EG Richtlinie 93/42/EWG Abs. I.

Ihre Einlagen sind nicht für andere Personen geeignet.

Gebrauchshinweise

Achten Sie bitte darauf, dass Sie die Einlagen richtig in die Schuhe einlegen. Bestmöglich können Sie die Innensohle Ihrer Schuhe entfernen, sodass Ihre Schuhe beim Tragen nicht zu eng sind. Die Einlagen sollten glatt im Schuh liegen und keine Wölbungen aufweisen.

Um den gewünschten therapeutischen Zweck zu erreichen, empfehlen wir die Einlagen so oft wie möglich zu tragen, aber schrittweise zu beginnen, indem Sie die Einlagen zunächst nur ein paar Stunden am Tag tragen und es Tag für Tag verlängern. Schuhe und Einlagen sollten unbedingt aufeinander abgestimmt sein.

Überprüfen Sie bitte nach dem ersten Tragen Ihre Füße auf Rötungen und Druckstellen. Melden Sie sich bitte umgehend bei uns, wenn es beim Tragen Ihrer Einlagen zu Problemen kommen sollte.

Pflegehinweise

Wenn Sie Ihre Maßeinlagen längere Zeit getragen haben, nehmen Sie diese bitte aus den Schuhen und lüften sie ausreichend lang. Trocknen Sie Ihre Einlagen niemals an der Heizung oder anderen Wärmequellen, da sie sich verformen könnten.

Die Einlagen sind nicht zur Reinigung in der Waschmaschine geeignet. Einlagen mit Kunststoff- und Microfaserbezügen können Sie mit einem schwachen Desinfektionsmittel zum Reinigen abwischen.

Aus hygienischen Gründen können Wechseleinlagen sinnvoll sein.

Um einen möglichen Verschleiß bezüglich Stützung und Dämpfung frühzeitig zu erkennen, prüfen Sie Ihre Einlagen in regelmäßigen Abständen auf Risse, Bruchstellen, Faltenbildung oder gelöste Verklebungen. Üblicherweise sollte man die Einlagen nach ca. einem Jahr Tragezeit austauschen. 

Hinweis:

Wenn Ihre Einlagen nicht explizit für Arbeitsschuhe gefertigt wurden, dürfen Sie diese in keinem Fall in diesen tragen, da sonst derVersicherungsschutz erlöschen kann. Hierfür sind Einlagen nach DGUV Regel 112-191 vorgesehen.